Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Das Melanchthonianum am Universitäsplatz.

Kontakt

LVVO-Beauftragte

Universitätsplatz 8/9
06108 Halle (Saale)

Link zur Anfahrt    

Fr. Ollesch

Telefon: 0345 55 2 16 56

Universitätsplatz 8/9
06108 Halle (Saale)

Zuständigkeit:

  • Nat. Fak. I-III
  • Theol. Fak.

Weiteres

Login für Redakteure

FAQ - LVVO

Übersicht

Digitaler Lehrerhebungsbogen

Wann erhalte ich meinen Lehrerhebungsbogen?

Zum Ende des jeweiligen Semesters erhalten Sie Ihren Lehrerhebungsbogen für das vergangene Semester per Mail zugesandt:

  • WiSe - im Februar/März
  • SoSe - im Juni/Juli

Wozu dient das Anschreiben zum Lehrerhebungsbogen?

Hier sind alle aktuellen Informationen zur Verfahrensweise mit dem Lehrerhebungsbogen, das Rücksendedatum sowie allgemeine wichtige Hinweise und weiterführende Links zur Lehrabrechnung enthalten.

Wie bestätige ich den digitalen Lehrerhebungsbogen?

Als Bestätigung reicht das Eintragen des Vor- und Zunamens sowie das Angeben des Datums aus. Ein Ausdrucken des Lehrerhebungsbogens, die handschriftliche Unterschrift und das Wiedereinscannen der Übersicht sind nicht erforderlich.

Unterschrift und Datum

Unterschrift und Datum

Unterschrift und Datum


Als Lehrperson, an wen sende ich den Lehrerhebungsbogen weiter?

Nachdem die Lehrperson den Lehrerhebungsbogen bestätigt hat, ist dieser bitte anschließend per Mail an ihre*n Vorgesetzte*n weiter zu leiten. Für das wissenschaftlich beschäftigte Personal mit Lehrverpflichtung bestätigt der/die direkte vorgesetzte Professor*in die erfüllte Lehre auf dem Lehrerhebungsbogen. Für Professor*innen erfolgt diese Bestätigung durch den/die Dekan*in. Dekan*in und Studiendekan*in sind wechselseitig füreinander zuständig.

Als Vorgesetzter, wie verfahre ich mit den erhaltenen Lehrerhebungsbögen weiter?

Das Bestätigen des Lehrverpflichtungsbogen erfolgt analog zum  Verfahren von "nicht Vorgesetzten" durch das Eintragen Ihres Vor- und  Zunamens. Bitte senden Sie abschließend die gegengezeichnete PDF per Mail an die LVVO-Beauftragten (). Die einzuhaltenen Termine sowie den zu verwenden Betreff entnehmen Sie bitte dem Punkt "Termine und Fristen" auf der LVVO-Hauptseite.

Woher stammen die Daten auf dem Lehrerhebungsbogen?

Zur Erstellung der Lehrerhebungsbögen werden die Daten der Personalverwaltung (Dienststellung, organisatorische Zugehörigkeit, Vollzeit/Teilzeit, Beschäftigungsverhältnisse, Freistellungen), die von der LVVO- Beauftragten berücksichtigten Festlegungen zu einer von §4 LVVO LSA    abweichenden Lehrverpflichtung (nach positiver Entscheidung durch das Rektorat) sowie die von den Lehrenden vorgenommenen Einträge im StudIP verwendet.

Welcher PDF-Reader wird unterstützt?

Um die Formulare auszufüllen, wird ein PDF-Reader benötigt, der pdf-Formulare unterstützt. Wir empfehlen die Verwendung von Adobe Acrobat, da dieser von unserer Seite unterstützt wird. Falls es Probleme mit anderen Readern gibt, kontaktieren Sie bitte den entsprechenden Support.


Organisatorische Zugehörigkeit

An wen wende ich mich, wenn meine organisatorische Zuordnung nicht korrekt ist?

Die organisatorische Zugehörigkeit jedes Lehrenden ist in den Personaldaten hinterlegt. Diese werden als Grundlage für den Lehrerhebungsbogen verwendet.

Bei Klärungsbedarf wenden Sie sich bitte an die LVVO-Beauftragten () bzw. an die Personalabteilung.


Dienststellungszuordnung

Was bedeutet die Dienststellungszuordnung auf dem Lehrerhebungsbogen?

Die Dienststellungszuordnung ist in den Personaldaten hinterlegt. Diese Zuordnung bildet die Grundlage für die Ermittlung der Lehrverpflichtung nach §4 Abs. 1-2 sowie Abs. 5-7 LVVO LSA    sowie §3 Richtlinie zur Umsetzung der LVVO an der MLU. Weiterhin finden der anteilsmäßige Beschäftigungszeitraum im Semester sowie eine mögliche Teilzeit Berücksichtigung.

Auf der Rückseite des Lehrerhebungsbogens sind weiterführende Informationen zur Dienststellung und die entsprechende Lehrverpflichtung nach §4 Abs. 1-2 sowie Abs. 5-7 LVVO LSA    aufgeführt.

Was bedeutet das Kürzel zur Dienststellungszuordnung?

Auf der Rückseite des Lehrerhebungsbogens sind weiterführende Informationen zur Dienststellung und die entsprechende Lehrverpflichtung nach § 4 Abs. 1-2 sowie Abs. 5-7 LVVO LSA    aufgeführt:

A    Wiss. Assistent*in                                                4 SWS LV    
AK    Wiss. Assistent*in im künstlerischen Bereich                    9 SWS LV    
L    Lehrkraft für besondere Aufgaben                                16 SWS LV    
LK    Lehrkraft für besondere Aufgaben im künstlerischen Bereich        24 SWS LV    
M    Wiss. Beschäftigte*r – unbefristet                                8 SWS LV    
MK    Wiss. Beschäftigte*r im künstlerischen Bereich – unbefristet    12 SWS LV    
MZ    Wiss. Beschäftigte*r – befristet                                4 SWS LV    
MZK    Wiss. Beschäftigte*r im künstlerischen Bereich – befristet        6 SWS LV    
P    Professor*in                                                    8 SWS LV    
PA    außerplanmäßige*r Professor*in                                    8 SWS LV    
PB    Gemeinsame Berufung                                            2 SWS LV    
PJ    Juniorprofessor*in – erste Anstellungsphase                    4 SWS LV    
PJ    Juniorprofessor*in – zweite Anstellungsphase                    6 SWS LV    
PK    Professor*in im künstlerischen Bereich                            18 SWS LV    


Erfüllung der Lehrverpflichtung

Welche Mitarbeiter an der MLU haben eine Lehrverpflichtung?

Nach §4 Abs. 1 - 2 sowie Abs. 5 - 6 LVVO LSA    besteht für hauptberuflich tätige Mitarbeiter*innen der MLU mit Lehraufgaben eine Lehrverpflichtung (Lehrdeputat).

Eine Feststellung des Lehrdeputats erfolgt nicht für nebenberufliche sowie drittmittelfinanzierte Mitarbeiter*innen der Universität.

In die Lehrabrechnung sind hauptberuflich tätige Mitarbeiter*innen der MLU mit Lehraufgaben aus folgenden Bereichen aufgenommen:

  • den Philosophischen Fakultäten I-III,
  • den Naturwissenschaftlichen Fakultäten I-III,
  • der Juristischen und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät,
  • der Theologischen Fakultät,
  • dem Sprachenzentrum,
  • dem Zentralmagazin Naturwissenschaftlicher Sammlungen.

Bisher noch nicht in die Lehrabrechnung aufgenommen sind hauptberuflich tätige Mitarbeiter*innen der MLU mit Lehraufgaben aus den Bereichen:

  • Zentrum für Lehrerbildung,
  • Wissenschaftliche Zentren der MLU.

Wie wird der Umfang meiner Lehrverpflichtung rechtlich begründet?

Der Umfang der Lehrverpflichtung wird aus §4 Abs. 1-2 sowie Abs. 5-7 LVVO LSA    sowie §3 Richtlinie zur Umsetzung der LVVO an der MLU abgeleitet.

Soweit die LVVO LSA einen Spielraum für die Festsetzung der Lehrverpflichtung vorgibt, wird das in der LVVO angegebene Höchstmaß der Lehrverpflichtung angewendet.

Bei Teilzeitbeschäftigung reduziert sich das individuelle Lehrdeputat entsprechend dem Zeitanteil der Beschäftigung.

Von §4 Abs. 1-2 und Abs. 5-6 LVVO LSA    abweichende Lehrverpflichtungen sind mit einem entsprechenden Antrag beim Rektorat abzuklären.

Wodurch erfülle ich meine Lehrverpflichtung?

Für die Erfüllung der Lehrverpflichtung sind die Lehrveranstaltungen zu berücksichtigen, die jeweils im Semester nach Prüfungs- oder Studienordnungen für ein ordnungsgemäßes Studium verbindlich sind.

Nach Prüfungs- und Studienordnungen nicht erforderliche Lehrveranstaltungen werden berücksichtigt, wenn alle nach diesen Vorschriften erforderlichen Lehrveranstaltungen eines Faches durch hauptberuflich oder nebenberuflich an der Hochschule tätiges wissenschaftliches Personal angeboten werden.

Eine Lehrperson kann ihre Lehrverpflichtung auch im Durchschnitt von 3 aufeinanderfolgenden Studienjahren erfüllen (siehe den Abschnitt "Lehrausgleich"). In diesen Fällen darf die Lehrtätigkeit der einzelnen Lehrperson in einem Semester jedoch die Hälfte der jeweiligen Lehrverpflichtung nicht unterschreiten.

Die jeweilige Über- und Untererfüllung der Lehre wird auf dem Lehrerhebungsbogen angezeigt (siehe dazu den Abschnitt "Was bedeutet die Tabelle oben rechts auf dem Lehrerhebungsbogen?"). Hierbei ist zu beachten, dass die Übersicht vergangener Semestersaldi um 2 Semester im aktuellen Lehrerhebungsbogen zurück liegt.

Kann in einem Fachgebiet das auf Grund der vorgesehenen Lehrverpflichtung vorhandene Lehrdeputat nicht ausgeschöpft werden, soll die Lehrtätigkeit in verwandten Fachgebieten erbracht werden. Ist dies nicht möglich, so vermindert sich die Lehrverpflichtung insoweit.

Die Lehrperson hat die Verminderung gegenüber den LVVO-Beauftragten () anzuzeigen.

Wie wird meine individuelle Lehrverpflichtung errechnet?

Die individuelle Lehrverpflichtung in SWS bezieht sich auf den anteilsmäßigen Beschäftigungszeitraum im Semester unter Berücksichtigung des Stellenumfangs. Diese verringert sich auch anteilig bei Freistellungen innerhalb des Semesters (Sonderurlaub, Mutterschutz, Erziehungszeiten…)

Bei einem Forschungsfreisemester und/oder Sonderurlaub im gesamten Semester beträgt die Lehrverpflichtung 0 SWS.

Bei einer Langzeitkrankheit verringert sich – auch rückwirkend – die Lehrverpflichtung anteilig oder wird auf 0 SWS gesetzt. Hierzu bedarf es einer Information vom Lehrenden an die LVVO-Beauftragten ().

Welche Lehrverpflichtung habe ich bei Langzeitkrankheit?

Bei einer Langzeitkrankheit verringert sich – auch rückwirkend - die Lehrverpflichtung anteilig oder wird auf 0 SWS gesetzt. Hierzu bedarf es einer Information vom Lehrenden an die LVVO-Beauftragten ().

Welche Lehrverpflichtung habe ich bei einem Forschungsfreisemester?

Bei einem Forschungsfreisemester wird grundsätzlich keine Lehrverpflichtung erhoben. Sollte in dem betreffenden Forschungsfreisemester Lehre angeboten werden, wird die Lehrverpflichtung der Lehrerfüllung angepasst. Es entsteht damit ein Saldo von 0 SWS.

Welche Lehrverpflichtung habe ich im Mutterschutz und der Erziehungszeit?

Die Individuelle Lehrverpflichtung verringert sich anteilig innerhalb des Semesters bei Mutterschutz und Erziehungszeiten entsprechend der Dauer der Abwesenheit.

Welche Lehrverpflichtung habe ich bei Sonderurlaub im Semester?

Die Individuelle Lehrverpflichtung verringert sich anteilig innerhalb des Semesters bei Sonderurlaub bzw. wird auf 0 SWS gesetzt bei Freistellung im gesamten Semester.

Wie hoch ist meine Lehrverpflichtung, wenn ich eine andere Lehrperson zeitlich befristet vertrete?

Werden Personen zur Vertretung einer Lehrperson befristet beschäftigt, entspricht ihr Deputat in der Regel dem Deputat der vertretenen Lehrperson.

Was muss ich beachten bei einem Überangebot an Lehre?

Kann in einem Fachgebiet das auf Grund der vorgesehenen Lehrverpflichtung das vorhandene Lehrdeputat nicht ausgeschöpft werden, soll die Lehrtätigkeit in verwandten Fachgebieten erbracht werden. Diese Lehrtätigkeit soll unter Berücksichtigung der Schwerpunkte der Tätigkeit der Lehrpersonen gleichmäßig auf die einzelnen Lehrpersonen verteilt werden. Kann die Lehrperson die Lehrverpflichtung auch unter o.g. Berücksichtigung der Möglichkeiten nicht erfüllen, so vermindert sich die Lehrverpflichtung insoweit.

Die Lehrperson hat die Verminderung bei den LVVO-Beauftragten () anzuzeigen.


Lehrveranstaltungen

Wo finde ich weiterführende Informationen zu Lehrveranstaltungsarten und deren Wichtung?

Auf der letzten Seite Ihres Lehrerhebungsbogens finden Sie weiterführende Informationen zur Anrechnung von Lehrveranstaltungen.

letzte Seite des LVVO-Bogens

letzte Seite des LVVO-Bogens

letzte Seite des LVVO-Bogens


Was ist bei der Angabe von Online- und Hybrid-Veranstaltungen zu beachten?

Für die Anrechnung von Online- und Hybrid-Lehrveranstaltungen gelten folgende Grundsätze:

  1. Synchrone Online- bzw. Hybrid-Veranstaltungen, bei denen während einer zeitlich festgelegten Live-Übertragung die Möglichkeit von Rückmeldungen und Fragen besteht, werden wie entsprechende Präsenz-Veranstaltungen angerechnet.
  2. Aufgezeichnete Vorlesungen, die zum Abruf zur Verfügung gestellt werden, werden im Semester der erstmaligen Bereitstellung angerechnet. Verbleibt die Aufzeichnung online zugänglich, so erfolgt in späteren Semestern keine erneute Anrechnung der Online-Lehrveranstaltung.
  3. Wird eine zuvor aufgezeichnete Vorlesung mit einer an eine bestimmte Zeit gebundenen Möglichkeit von Rückmeldungen und Fragen kombiniert, kann die Veranstaltung angerechnet werden, wenn der Aufwand für die Lehrperson dem Aufwand einer Präsenz-Vorlesung inklusive Vor- und Nachbereitung entspricht.

Wo kann ich ergänzende Informationen zu einer bestimmten Lehrveranstaltung auf dem Lehrerhebungsbogen hinterlegen?

Dies ist in den freien Zeilen auf dem Lehrerhebungsbogen möglich.

Textfelder für zusätzliche Einträge

Textfelder für zusätzliche Einträge

Textfelder für zusätzliche Einträge


Warum fehlen Veranstaltungen auf meinem Lehrerhebungsbogen?

Zum Ende des Semesters wird der Lehrerhebungsbogen aus den vom Lehrenden eingetragenen Lehrveranstaltungen aus dem StudIP generiert.

Im StudIP nicht erfasste Veranstaltungen sind nicht auf dem Lehrerhebungsbogen automatisch vorausgefüllt und müssen durch die Lehrperson nachgetragen werden.

Warum ist bei meiner Lehrveranstaltung auf dem Lehrerhebungsbogen keine Stundenzahl aufgeführt?

Bei wöchentlich durchgeführten Lehrveranstaltungen werden bei Angabe der Semesterwochenstunden im StudIP die SWS auf dem Bogen aufgeführt.

Blockveranstaltungen werden vom System nicht automatisch in SWS umgerechnet. Dies muss der Lehrende entsprechend der geleisteten Gesamtstunden durch die Anzahl der Semesterwochen (15) umrechnen und im Lehrerhebungsbogen hinterlegen.

Hierbei ist der jeweilige Wichtungsfaktor zu beachten:

  • Lehrveranstaltungen mit dem Wichtungsfaktor = 1: Anzahl der Gesamtlehrstunden durch 15 Semesterwochen,
  • Lehrveranstaltungen mit Wichtungsfaktor < 1: Anzahl der Gesamtlehrstunden mal Wichtungsfaktor durch 15 Semesterwochen.

Wie ist zu verfahren, wenn sich 2 oder mehrere Dozenten eine Lehrveranstaltung teilen?

Sind 2 oder mehr Lehrpersonen für eine Lehrveranstaltung im StudIP eingetragen worden, wird automatisch der entsprechende prozentuale Anteil für jede Lehrperson auf dem Lehrerhebungsbogen angezeigt.

Es besteht aber bei fachübergreifend durchgeführten Lehrveranstaltungen die Möglichkeit, den prozentualen Anteil sowie auch den eigenen Anteil in SWS im Lehrerhebungsbogen zu ändern. Hierbei ist §3 Abs. 5 LVVO LSA zu beachten.

Wie ist mit Blockveranstaltungen zu verfahren?

Blockveranstaltungen werden vom System nicht automatisch in SWS umgerechnet.

Dies muss der Lehrende entsprechend der geleisteten Gesamtstunden durch die Anzahl der Semesterwochen (15) umrechnen und im Lehrerhebungsbogen hinterlegen.

Hierbei ist der jeweilige Wichtungsfaktor zu beachten:

Lehrveranstaltungen mit dem Wichtungsfaktor = 1: Anzahl der Gesamtlehrstunden durch 15 Semesterwochen

Lehrveranstaltungen mit geringerem Wichtungsfaktor < 1: Anzahl der Gesamtlehrstunden mal Wichtungsfaktor durch 15 Semesterwochen.

Wie ist mit Exkursionen zu verfahren?

Exkursionen werden zu drei Zehnteln auf die Lehrerfüllung angerechnet. Je Tag werden höchstens 10 Lehrstunden zugrunde gelegt, die insgesamt durch 15 Semesterwochen mal 0,3 zu rechnen sind.

Kann ich eine Betreuungstätigkeit für Abschlussarbeiten im Semester anrechnen?

Die Fakultät kann nach §9 Richtlinie zur Umsetzung der LVVO an der MLU im Einvernehmen mit dem Rektorat festlegen, in welchen Studiengängen und unter welchen weiteren Voraussetzungen eine besondere Belastung durch die Betreuung von Studienabschlussarbeiten nach §3a LVVO LSA    auf die Erfüllung der Lehrverpflichtung angerechnet werden kann. Voraussetzung ist, dass die Durchführung der curricularen Lehre sichergestellt ist.

Eine Anrechnung erfolgt maximal im Umfang von 1 SWS pro Lehrperson bei mindestens 3 betreuten Studienabschlussarbeiten. Eine darüber hinausgehende Anrechnung ist ausgeschlossen.


Lehrausgleich

Wie kann ich meine Lehre ausgleichen?

Bleibt das nach Prüfungs- und Studienordnungen erforderliche Studien- und Weiterbildungsangebot der Lehreinheit in jedem Semester gewährleistet, so kann die Lehrverpflichtung auch dadurch erfüllt werden, dass eine Lehrperson ihre Lehrverpflichtung im Durchschnitt dreier aufeinanderfolgender Studienjahre erfüllt.

In diesen Fällen darf die Lehrtätigkeit der einzelnen Lehrperson in einem Semester jedoch die Hälfte der jeweiligen Lehrverpflichtung nicht unterschreiten.

Die jeweilige Über- und Untererfüllung der Lehre wird auf dem Lehrerhebungsbogen angezeigt (siehe Abschnitt "Was bedeutet die Tabelle oben rechts auf dem Lehrerhebungsbogen?"). Hierbei ist zu beachten, dass die Übersicht vergangener Semestersaldi um 2 Semester im aktuellen Lehrerhebungsbogen zurück liegt.

Was bedeutet die Tabelle oben rechts auf dem Lehrerhebungsbogen?

Neben den Lehrveranstaltungen finden Sie auf dem Lehrerhebungsbogen oben rechts auch die semesterweise Übersicht vergangener Semestersaldi (Lehrerfüllung minus Lehrverpflichtung) sowie das dazugehörige Verrechnungsguthaben bis zum Wintersemester 2021/22. Weitere Informationen zum Ausgleichsverfahren und zur Übersichtstabelle finden Sie im nachfolgenden Dokument.

Interpretation der Tabelle mit Semesterwochenstunden (SWS-Tabelle)
LVVO - Interpretation der SWS-Tabelle.pdf (279,9 KB)  vom 08.03.2023

semesterweise Übersicht vergangener Semestersaldi

semesterweise Übersicht vergangener Semestersaldi

semesterweise Übersicht vergangener Semestersaldi


Lehrermäßigungen / Reduzierungen / Neufestsetzung der Lehrverpflichtung

Was ist bei Anträgen/Anzeigen auf Ermäßigung sowie Neufestsetzung der Lehrverpflichtung zu berücksichtigen?

Auf der letzten Seite Ihres Lehrerhebungsbogens finden Sie weiterführende Hinweise und Informationen zur Beantragung von Ermäßigungen, zeitlich befristeten Lehrerhöhungen und Neufestsetzung der Lehrverpflichtung nach §4   , §6    und §7 LVVO LSA    v. 6. 4. 2006 sowie §4 Richtlinie zur Umsetzung der LVVO v. 15.3.2022 an der MLU Halle-Wittenberg.

Die Formulare für Anträge auf Ermäßigung sowie Neufestsetzung der Lehrverpflichtung sind auf folgender Seite verfügbar: Formulare und Anträge

Wir bitten Sie, diese auszufüllen, wenn erforderlich mit einer detaillierten Begründung und der Tätigkeitsdarstellung zu vervollständigen und an die jeweils im entsprechenden Formular ausgewiesene Stelle zur Weiterbearbeitung zu senden.

letzte Seite des LVVO-Bogens

letzte Seite des LVVO-Bogens

letzte Seite des LVVO-Bogens


Wahl in ein Amt

Die Ermäßigung des Deputats nach Wahl in ein Amt als Prorektor*in, Dekan*in oder Leiter*in einer Einrichtung erfolgt nach §6 Abs. 2 (1-2) LVVO LSA   .

Anzeige - Ermäßigung der Lehrverpflichtung gemäß § 6 Abs. 2 (1-2) LVVO LSA v. 06.04.2006 - nach Wahl in ein Amt
Ermäßigung_§ 6 Abs 2 (1-2) LVVO_Prorektor+Dekan_Anzeige.pdf (603,9 KB)  vom 19.05.2020


Schwerbehinderung

Eine Ermäßigung des Deputats bei Schwerbehinderung wird nach dem in §6 Abs. 5 LVVO LSA    zugelassenen Umfang gewährt.

Antrag - Ermäßigung der Lehrverpflichtung gemäß § 6 Abs. 5 LVVO LSA v. 06.04.2006 - Schwerbehinderung
Ermäßigung_§ 6 Abs 6 LVVO_Schwerbehinderung_1_Antrag.pdf (614,8 KB)  vom 19.05.2020

Änderungsanzeige - Ermäßigung der Lehrverpflichtung gemäß § 6 Abs. 5 LVVO LSA v. 06.04.2006 - Schwerbehinderung
Ermäßigung_§ 6 Abs 6 LVVO_Schwerbehinderung_2_Änderungsanzeige.pdf (621,8 KB)  vom 19.05.2020


Freistellung von sonstigen Dienstaufgaben (Gleichstellung, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung)

Bei Lehrpersonen, die gemäß §72 Abs. 2 S. 2    bzw. Abs. 4 S. 7 HSG LSA    (Gleichstellungsbeauftragte), §44 Abs. 5 PersVG LSA    (Personalratsmitglieder) oder §179 Abs. 4 SGB IX    (Schwerbehindertenvertretung) ganz oder teilweise von ihren sonstigen Dienstaufgaben freigestellt sind, reduziert sich das Deputat nach Antrag entsprechend dem Umfang der Freistellung im Verhältnis zur Arbeitszeit.

Anzeige - Ermäßigung der Lehrverpflichtung bei dienstlicher Freistellung
Ermäßigung_bei dienstlicher Freistellung_Anzeige.pdf (611,8 KB)  vom 19.05.2020


Studienfachberatung sowie sonstige Aufgaben und Funktionen in und außerhalb der Universität

Über eine Ermäßigung für eine Studienfachberatungsfunktion, sonstige Aufgaben und Funktionen in der Universität sowie besondere Aufgaben außerhalb der Universität entscheidet das Rektorat auf Antrag der Fakultät.

Antrag - Ermäßigung der Lehrverpflichtung gemäß § 6 Abs. 2 (3) LVVO LSA v. 06.04.2006 - Studienfachberatung
Ermäßigung_§ 6 Abs 2 (3) LVVO_Studienfachberatung_Antrag.pdf (615,8 KB)  vom 19.05.2020

Antrag - Ermäßigung der Lehrverpflichtung gemäß § 6 Abs. 4 LVVO LSA v. 06.04.2006 - Aufgaben und Funktionen an der HS
Ermäßigung_§ 6 Abs 5 LVVO_Funktionen an der HS_Antrag.pdf (126,8 KB)  vom 19.05.2020

Antrag - Ermäßigung der Lehrverpflichtung gemäß § 7 LVVO LSA v. 06.04.2006 - Aufgaben und Funktionen außerhalb der HS
Ermäßigung_§ 7 LVVO_Aufgaben außerhalb der HS_Antrag.pdf (127,1 KB)  vom 19.05.2020


Prodekan*in und Studiendekan*in

Über eine Ermäßigung für Prodekan*innen und Studiendekan*innen entscheidet das Rektorat auf Antrag.

Entfallen die Umstände, auf die eine Deputatsermäßigung gestützt wurde, während deren Laufzeit, so ist die betroffene Lehrperson verpflichtet, dies der zuständigen Stelle (LVVO-Beauftragten, ) auf dem Dienstweg (Vorgesetzter sowie die Ansprechperson der Fakultät) unverzüglich mitzuteilen.

Antrag - Ermäßigung der Lehrverpflichtung gemäß § 6 Abs. 4 LVVO LSA v. 06.04.2006 - Aufgaben und Funktionen an der HS
Ermäßigung_§ 6 Abs 5 LVVO_Funktionen an der HS_Antrag.pdf (126,8 KB)  vom 19.05.2020


Festsetzung einer von §4 LVVO LSA abweichenden Lehrverpflichtung

Über eine Neufestsetzung einer von §4 LVVO LSA    abweichenden Lehrverpflichtung entscheidet das Rektorat auf Antrag der Fakultät.

Antrag - Individuelle Festsetzung der Lehrverpflichtung gemäß § 4 Abs. 7 LVVO LSA v. 06.04.2006 - einer von § 4 Abs. 1-4 LVVO abweichenden, zeitlich befristeten höheren Lehrverpflichtung
Festsetzung_§ 4 Abs 7 LVVO_höhere LV_Antrag.pdf (123,7 KB)  vom 19.05.2020

Antrag - Individuelle Festsetzung der Lehrverpflichtung gemäß § 4 Abs. 5 LVVO LSA v. 06.04.2006 - einer abweichenden (niedrigeren) Lehrverpflichtung innerhalb des LVVO-Rahmens gemäß § 4 Abs. 1-4 nach Maßgabe der Funktionsbeschreibung - für befr. wiss. Beschäftigte und LfbA bei bestehenden Verträgen
Festsetzung_§ 4 Abs 5 LVVO_niedrigere LV_2_bei bestehenden Verträgen_Antrag.pdf (129,2 KB)  vom 19.05.2020

Antrag - Individuelle Festsetzung der Lehrverpflichtung gemäß § 4 Abs. 5 LVVO LSA v. 06.04.2006 - einer abweichenden (niedrigeren) Lehrverpflichtung innerhalb des LVVO-Rahmens gemäß § 4 Abs. 1-4 nach Maßgabe der Funktionsbeschreibung - für befr. wiss. Beschäftigte und LfbA bei Stellenfreigabe
Festsetzung_§ 4 Abs 5 LVVO_niedrigere LV_1_bei Stellenfreigabe_Antrag.pdf (129,3 KB)  vom 19.05.2020


Was ist bei einer Änderung im Rahmen einer Ermäßigung, Reduzierung oder Neufestsetzung der Lehrverpflichtung zu berücksichtigen?

Entfallen die Umstände, auf die eine Deputatsermäßigung gestützt wurde, während deren Laufzeit, so ist die betroffene Lehrperson verpflichtet, dies der zuständigen Stelle (LVVO-Beauftragten, ) auf dem Dienstweg (Vorgesetzter sowie die Ansprechperson der Fakultät) unverzüglich mitzuteilen.

Gleiches gilt bei einer Änderung des Schwerbehindertengrades und bei Änderung des Umfangs der Freistellung von sonstigen Dienstaufgaben.

Warum ist auf meinem Lehrerhebungsbogen ein geringerer Wert der Ermäßigung aufgeführt?

Eine Ermäßigung wird nach positiver Rektoratsentscheidung entsprechend der individuellen Lehrverpflichtung angepasst.

Gilt die Ermäßigung für das gesamte Semester, ist die im Genehmigungsvermerk durch das Rektorat ausgewiesene Ermäßigung in SWS angegeben.

Wurde eine Ermäßigung innerhalb des Semesters erteilt, reduziert sich der Wert in SWS um die anteilige Höhe der Lehrverpflichtung.

Zum Seitenanfang