
Kontakt
LVVO-Beauftragte
Universitätsplatz 8/9
06108 Halle (Saale)
Fr. Ollesch
Telefon: 0345 55 2 16 56
andrea.ollesch@rektorat.uni...
Universitätsplatz 8/9
06108 Halle (Saale)
Zuständigkeit:
- Nat. Fak. I-III
- Theol. Fak.
Fr. Mahnhardt
Telefon: 0345 55 2 13 87
barbara.mahnhardt@rektorat....
Universitätsplatz 8/9
06108 Halle (Saale)
Zuständigkeit:
- Phil. Fak. I-III
- Jura u. WiWi Fak.
- Sprachenzentrum
- ZNS
Lehrverpflichtung (LVVO)
Übersicht
Lehrverpflichtung
Für das hauptberuflich wissenschaftliche und künstlerische Personal der Universität gilt eine Lehrverpflichtung (Lehrdeputat). Der Umfang dieser Lehrverpflichtung gem. § 4 Abs. 1 und 2 LVVO (Lehrverpflichtungsverordnung) sowie § 3 Abs. 2 Richtlinie zur LVVO wird semesterweise festgestellt und deren Einhaltung dokumentiert.
Eine Feststellung des Deputats erfolgt nicht für nebenberufliche sowie drittmittelfinanzierte Mitarbeiter*innen der Universität.
Lehrerhebungsbogen
Die Lehrperson erhält pro Semester einen Lehrerhebungsbogen, in dem der Umfang der Lehrverpflichtung gem. § 4 LVVO, ihre dienstliche Zuordnung, die Lehrveranstaltungen gem. §§ 3 und 5 LVVO sowie §§ 8 und 9 Richtlinie zur LVVO und ihr Lehrausgleich gem. § 5 Abs. 3 LVVO dokumentiert sind.
Die Lehrperson ist verpflichtet, die Angaben im Lehrerhebungsbogen zu prüfen und diesen hinsichtlich der tatsächlich durchgeführten Lehrveranstaltungen zu ergänzen bzw. zu korrigieren. Diese Angaben sind von der Lehrperson zu bestätigen.
Um die Formulare auszufüllen, wird ein PDF-Reader benötigt, der pdf-Formulare unterstützt. Wir empfehlen die Verwendung von Adobe Acrobat, da dieser von unserer Seite unterstützt wird. Falls es Probleme mit anderen Readern gibt, kontaktieren Sie bitte den entsprechenden Support.
Termine und Fristen
Der zeitliche Rahmen für die Lehrerhebungsbögen für das WiSe 23/24 lautet wie folgt:
- Versand an die Lehrpersonen (Dozenten): voraussichtlich in der 11. KW
- Rücksendefrist der Lehrerhebungsbögen (inkl. der Bestätigung durch die*den Vorgesetzte*n): 30.04.2024
Bitte verwenden Sie beim Zurücksenden der gegengezeichneten PDF an die LVVO-Beauftragten (lvvo@rektorat.uni-halle.de) den Betreff: "Rücksendung Erhebungsbogen - WiSe 2023/24".
Lehrausgleich
Die Lehrverpflichtung kann unter den Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 LVVO im Durchschnitt dreier aufeinanderfolgender Studienjahre erfüllt werden, wenn in jedem einzelnen Semester mindestens die Hälfte der Lehrverpflichtung erbracht wird.
Die Dokumentation des Lehrausgleichs erfolgt für die Lehrperson auf dem Lehrerhebungsbogen.
Weitere Informationen zum Thema entnehmen Sie bitte dem Informationsmaterial zum Lehrausgleich.
Informationen zum Lehrausgleich
Fortführende Hinweise zum Lehrausgleich (Präsentationsfolien)
LVVO - Fortführende Hinweise 07-03-2023.pdf
(819 KB) vom 09.03.2023
Interpretation der Tabelle mit Semesterwochenstunden (SWS-Tabelle)
LVVO - Interpretation der SWS-Tabelle.pdf
(279,9 KB) vom 08.03.2023
Informationsmaterial
LVVO - Informationsveranstaltung (2023)
LVVO - Infoveranstaltung - 2023.pdf
(1,2 MB) vom 18.04.2023
LVVO - Informationsveranstaltung (07.07.2022)
LVVO - Infoveranstaltung 07-07-2022.pdf
(2,9 MB) vom 17.03.2023
Fortführende Hinweise zum Lehrausgleich (Präsentationsfolien)
LVVO - Fortführende Hinweise 07-03-2023.pdf
(819 KB) vom 09.03.2023
Interpretation der Tabelle mit Semesterwochenstunden (SWS-Tabelle)
LVVO - Interpretation der SWS-Tabelle.pdf
(279,9 KB) vom 08.03.2023
Allgemeine Fragen (FAQ)
Anträge
Rechtsgrundlage
- Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Juli 2021 (GVBl. S. 368)
- Verordnung über die Lehrverpflichtung (LVVO) an staatlichen Hochschulen des Landes Sachen-Anhalt (GVBl. LSA 2006, 232)
- Grundordnung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 16.04.2018 (MBl. LSA 2018, 169)
- Richtlinie zur Umsetzung der Lehrverpflichtungsverordnung - LVVO an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Amtsblatt 32. Jg. Nr. 3 (17. März 2022))