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Verfahrensweise, Förderung von Stipendiatinnen

Verfahrensweise zur Vergabe der Mittel zur Förderung von Stipendiatinnen

Die  im Haushalt 2010 verfügbaren Mittel werden zur Förderung von  Stipendiatinnen, die keinen Rechtsanspruch auf Verlängerung ihres  Stipendiums um Zeiten des Mutterschutzes haben, bereitgestellt.

Antragsberechtigt sind Doktorandinnen und Post-Doc-Studentinnen.

Der Höchstbetrag für ein Promotions-Stipendium beträgt 900 € monatlich, für ein Postdoc-Stipendium 1.300 €.

Die Förderdauer beträgt bis zu 14 Wochen. Der Förderbeginn ist möglich bis Dezember 2011.

Am Ende der Förderung verfasst die (Post-)Doktorandin einen kurzen Abschlussbericht über den Stand der Qualifikationsarbeit.

Die Anträge sind im Prorektorat für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs  einzureichen.

Im Antrag sollen enthalten sein:

Name der zu fördernden Person,Status der zu fördernden Person,Angaben zum derzeitigen Stipendium: Beginn, Ende, gefördert durch (Name des Stipendiengebers),Beantragter Förderzeitraum,Zeit- und Finanzierungsplan bis zur Abgabe der Qualifikationsschrift,Bestätigung  der Betreuerin/des Betreuers, dass auf der Grundlage des Zeit- und  Finanzierungsplanes im Förderzeitraum die Qualifikationsschrift  erfolgreich eingereicht werden kann.

Der Antrag ist vom Dekan abzuzeichnen.

Die  Anträge werden nach Posteingang durch eine Arbeitsgruppe geprüft. Diese  Arbeitsgruppe unterbreitet dem Rektorat einen Vorschlag zur Verteilung  der Mittel. Die Arbeitsgruppe besteht aus zwei Mitgliedern der  Kommission für Gleichstellungsfragen, der Referentin der Prorektorin und  wird durch die Gleichstellungsbeauftragte einberufen.

Prof. Dr. Foljanty-Jost

Prorektorin für Forschung und wiss. Nachwuchs

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